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SACHVESRTÄNDIGE 

für Permanent Make-Up

Als Expertin für das Fachgebiet Permanent Make-Up erstelle ich wertungsfrei, neutral und unabhängig Sachverständigengutachten über die sachgerechte und fachgerechte Ausführung eines

Permanent Make-Up's.
Meine Tätigkeit erstreckt sich bundesweit auf das gesamte Bundesgebiet Deutschland.

WARUM WERDEN SACHVERSTÄNDIGE BEAUFTRAGT?

Sachverständige/Gutachter genannt nehmen aufgrund ihrer spezifischen Sachkunde zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung, über die ein Richter im Falle eines Rechtsstreits keine eigene Fachkenntnis hat.
Gutachter haben die Aufgabe, den vorgegebenen Sachverhalt objektiv, neutral und unabhängig zu beurteilen.

Die erstellten Gutachten sind unverzichtbare und wichtige Einflussfaktoren zur richterlichen Überzeugungsbildung. Der Richter hat sich aufgrund der im Gutachten dargestellten Erkenntnisse des Sachverständigen im Rahmen der freien Beweiswürdigung eine eigene Überzeugung zu bilden.

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WANN WERDE ICH ALS SACHVERSTÄNDIGE BEAUFTRAGT?

Dann, wenn es zu Streitigkeiten zwischen einer Kundin und einer Permanent Make-Up Stylistin kommt und/oder es Zweifel an der sachgemäßen und fachgerechten Ausführung eines Permanent Make-Up' gibt. Auch für die Frage, ob eine Verzeichnung vorliegt und ob (wenn ja) Korrekturmöglichkeiten bestehen, werden meine Dienste in Anspruch genommen.
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WAS IST DIE AUFGABE DES SACHVERSTÄNDIGEN?
 

Neutral, unabhängig und wertungsfrei stellt der Sachverständige den Ist-Zustand fest, dokumentiert und analysiert die Arbeitsausführung und die Qualität des Permanent Make up. Auch die Frage der Korrektur einer Verzeichnung kann beantwortet werden. Das Sachverständigengutachten dient zur Klärung der Streitfragen

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